Urteil vom Amtsgericht Wesel - 26 C 19/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 293,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.204 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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