Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 92 C 342/12

Tenor

Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 188,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 33,17 € seit dem 05.01., 05.02. und 05.03.2014 zu zahlen sowie aus 44,39 € seit dem 05.04. und 05.05.2014 zu zahlen.

Die Kosten der Urteilsergänzung tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner.

Der weitergehende Antrag auf Urteilsergänzung wird zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten zu 1) und 2) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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