Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 2 Ga 6/16

Tenor

  • 1.

    Der Verfügungsbeklagte wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR (i.W. zweihundertfünfzigtausend Euro, Cent wie nebenstehend) und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verurteilt, es zu unterlassen, in Bezug auf den Verfügungskläger folgende Tatsachenbehauptungen aufzustellen, und/oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

a)      Speziell dieser habe seit dem 08.03.2015 von dem Verdacht sexueller Übergriffe auf Schutzbefohlene durch einen ehemaligen Übungsleiter von B. gewusst;

b)      Der Verfügungskläger habe den Verfügungsbeklagten im weiteren Verlauf des Gesprächs vom 18.01.2016 als kleinen dreckigen Belgier bezeichnet.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens tragen der Verfügungskläger zu 1/3, der Verfügungsgegner zu 2/3.

  • 3.

    Der Streitwert wird  auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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