Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 2 Ga 6/24

Tenor

1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger im Rahmen einer Maßnahme zur stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben als Verkaufsleiter in F., hilfsweise in B., entsprechend der Empfehlung der behandelnden Ärztin E., S., vom 04.03.2024 wie folgt zu beschäftigen:

-          in den Wochen vom 15.03.2024 bis 12.04.2024 arbeitstäglich je 2 Stunden;

-          in den Wochen vom 13.04.2024 bis 10.05.2024 arbeitstäglich je 4 Stunden;

-          in den Wochen vom 11.05.2024 bis 07.06.2024arbeitstäglich je 6 Stunden.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

3. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

4. Der Streitwert beträgt 10.000 EUR.


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