Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 7 Ca 1551/16

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.12.2016 über den Betrag von 1.237,68 EUR (i.W. eintausendzweihundertsieben-unddreißig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto hinaus jeweils zum 1. eines Monats einen Betrag in Höhe von 42,73 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 150,72 EUR (i.W. einhundertfünfzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 12,56 € brutto seit dem 02.07.2015, dem 02.08.2015, dem 02.09.2015, dem 02.10.2015, dem 03.11.2015, dem 02.12.2015, dem 03.01.2016, dem 02.02.2016, dem 02.03.2016, dem 02.04.2016, dem 03.05.2016 sowie dem 02.06.2016 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 213,65 EUR (i.W. zweihundertdreizehn Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 42,73 € brutto seit dem 02.07.2016, dem 02.08.2016, dem 02.09.2016, 02.10.2016 sowie dem 03.11.2016 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 38 % und die Beklagte zu 62 % zu tragen.

6. Streitwert: 3.498,61 €


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