Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 3 Ca 2022/16

Tenor

  • 1. Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 26.09.2016 beendet.

  • 2. Die Beklagte beschäftigt den Kläger über den 31.3.2017 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen als …. mit einer Jahres-vergütung von 107.415,00 € brutto bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag weiter.

  • 3. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischen-zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

  • 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 6. Streitwert: 75.839,75 €


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