Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 6 Ca 1728/16

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Januar 2016 bis Juli 2016 als Nachtzuschlag einen Betrag in Höhe von 387,39 € netto zu zahlen.

  • 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen Nachtzuschlag von mindestens 25 % auf den gesetzlichen Mindestlohn für Zeitungszusteller gem. § 6 Abs. 5 ArbZG zu zahlen.

  • 3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

  • 4. Streitwert: 1742,04 €


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