Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 83/20

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Ausbildungsvertrag durch die Anfechtungserklärung der Beklagten vom 20. November 2011 nicht aufgelöst oder nichtig geworden ist.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3.123,00 Euro festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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