Urteil vom Arbeitsgericht Bonn - 4 Ca 1926/22

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 22.11.2023 wird aufrechterhalten.

2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 428,40 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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