Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ca 1868/08

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung vom 31.1.2008 beendet worden ist noch durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung zum 31.7.2008 beendet werden wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.1.2008 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Sicherheitsmitarbeiter weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert beträgt 11.500,00 €.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.