Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ca 1881/21

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.03.2021, zugegangen am 29.03.2021, nicht zum 31.12.2021 aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerpartei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Leistung und Verhalten erstreckt.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerpartei bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag weiter als First Officer zu beschäftigen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert beträgt 35.903,25 €.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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