Urteil vom Arbeitsgericht Iserlohn - 1 Ca 2546/08

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.12.2008 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 05.12.2008 veranlassten Kosten. Diese hat allein die Beklagte zu tragen.

Der Streitwert wird auf 3.588,19 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen