Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 7222/07

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom

28.08.2007 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, das der Klägerin

zustehende Gehalt auch während der Freistellung in der Zeit der

Kündigungsfrist zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Bedingungen

weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen,

das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 29.250 €.


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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 867/11
17. Februar 2012
18 Sa 867/11 17. Februar 2012
Urteil vom Arbeitsgericht Bochum - 3 Ca 2843/10
31. März 2011
3 Ca 2843/10 31. März 2011

Referenzen