Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 10 Ca 6717/09

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 30.06.2009 aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Industriemechaniker zu beschäftigen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Streitwert: 9.437,20 €.


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