Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 11 Ca 7490/11

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 1318,58 EUR brutto nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem

23.12.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die

Beklagte zu 75 %.

3. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

4. Streitwert : 1760,00 EUR


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