Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 14 Ca 2242/13

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 7.4.2013 zu zahlen. 

  • 2 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für die Dauer seines Einsatzes bei der Firma ... Branchenzuschläge nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) zu zahlen. 

  • 3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

  • 4 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 

  • 5 Die Berufung wird gesondert zugelassen. 

  • 6 Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 5.187,42 €.


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