Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 6933/16

Tenor

1.              Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten aus September 2016, der Klägerin zugegangen am 15.09.2016, nicht aufgelöst wird.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen         Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als SAP-Beraterin            (IT-Specialist) weiterzubeschäftigen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.              Der Streitwert wird auf 23.545,00 € festgesetzt.

6.              Die Berufung wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

B E R U F U N G

45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen