Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 7274/16

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.717,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 51,94 EUR monatlich, beginnend ab dem 01.04.2009, sowie aus 45,60 EUR, beginnend ab dem 01.12.2014, zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Januar 2017 eine monatliche Betriebswitwenrente in Höhe von 416,94 EUR brutto zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 22.290,20 EUR festgesetzt.


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