Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 18 Ca 4733/22

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert beträgt 28.720,92 EUR.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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