Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 6 Ca 1669/24

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 05.03.2024 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 05.03.2024 aufgelöst worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Staplerfahrer/Kommissionierer über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 13.304 €.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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