Urteil vom Arbeitsgericht Siegen - 2 Ca 281/12

Tenor

1)      Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 23.05.2012 mit sofortiger Wirkung sein Ende gefunden hat, sondern aufgrund der Kündigung vom 24.02.2012 zum 30.09.2012 sein Ende finden wird.

2)      Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3)      Die Kosten des Rechtsstreits tragen je zur Hälfte der Kläger und die Beklagte.

4)      Der Streitwert wird auf 16.495,- Euro festgesetzt.


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