Urteil vom Arbeitsgericht Siegen - 4 Ca 827/22

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2020 ein restlicher Urlaubsanspruch von weiteren 6 Tagen zusteht.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für das Jahr 2020 ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 352,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.02.2021 zu zahlen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert wird auf 1.057,68 € festgesetzt.

  • 5. Soweit die Berufung nicht von Gesetzes wegen zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 74 75

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