Urteil vom Arbeitsgericht Solingen - 5 Ca 1410/06 lev

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.350,36 EUR (i.W. eintausenddreihundertfünfzig 36/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2006 zu zahlen.

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.08.2006 eine zusätzliche betriebliche Altersrente in Höhe von 61,38 EUR (i.W. einundsechzig 38/100 Euro) brutto monatlich zu zahlen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Streitwert wird auf 2.209,68 EUR festgesetzt.


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