Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 14/16

Tenor

Der Widerrufsbescheid der Beklagten vom 16.03.2016 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.


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