Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 Ko 186/19 KF

Tenor

Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 3.12.2018 wird dahingehend geändert, dass zugunsten des Erinnerungsführers weitere 161,99 € zu erstatten sind. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Der Erinnerungsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu 13%, der Erinnerungsführer zu 87%.

Der Streitwert wird bis zum 26.10.2016 auf 178.463,11 € und ab diesem Tag auf 3.569,26 € festgesetzt.


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