Urteil vom Finanzgericht Münster - 8 K 2442/99 GrE

Tenor

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 01. 04. 1998 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16. 11. 1998 und die Einspruchsentschei- dung vom 16. 03. 1999 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, so weit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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