Urteil vom Finanzgericht Münster - 6 K 2489/22 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2019 vom 02.06.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.10.2022 wird dahingehend geändert, dass keine Einkünfte der Klägerin aus privaten Veräußerungsgeschäften erfasst werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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