Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 (3) Sa 45/01

Tenor

1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts

Krefeld vom 23.11.2000 - 1 Ca 2160/00 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 2.046,15 brutto

nebst 4 % Zinsen seit dem 27.07.2000 zu zahlen.

2) Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende

Berufung zurückgewiesen.

3) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/9, die

Beklagte zu 8/9.

4) Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.


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