Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 14 TaBV 24/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.01.2010 - 13 BV 97/09 - abgeändert.

Der Antrag des Betriebsrats vom 30.05.2009 wird zurückgewiesen.

Die Anschlussbeschwerde des Betriebsrats wird ebenfalls zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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