Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 1375/10

Tenor

A.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 21.07.2010, Az.: 3 Ca 2736/09, wie folgt abgeändert:

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der unter dem 18.08.2009 vereinbarten Befristung nicht beendet ist.

2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12,5 % und die Beklagte zu 87,5 %.

B.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

C.Die Revision wird nicht zugelassen.


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