Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 617/14

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21.05.2014 - 6 Ca 404/14 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 180,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2014 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die materiellen zukünftigen Schäden aus dem Schadensereignis vom 22.11.2013 in der B. straße, F., welche durch eine Rückstufung in der Kaskoversicherung noch entstehen, zu ersetzen.

2.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 48 % und die Beklagte zu 52 %.

4.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen, soweit sie mit dem Zahlungsantrag zu den Reparaturkosten (877,29 €) unterlegen ist.

Für die Beklagte wird die Revision zugelassen, soweit sie auf den Hilfsantrag verurteilt worden ist (künftige Schadensfeststellung). Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.


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