Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Ta 242/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerinnen vom 11.04.2016 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 29.03.2016 - 4 BV 73/13 - wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht erhoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen