Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 (2) Sa 900/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 25.04.2002 - 2 Ca 1526/01 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.116,23 Euro brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 01.09.2001 zu zahlen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 3 % und der Beklagten zu 97 % auferlegt.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger 33 % und die Beklagte 67 % zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72
73

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen