Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 2017/02

Tenor

hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 14.04.2003

durch den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Schulte als Vorsitzenden

sowie die ehrenamtlichen Richter Feldkamp und Stelter

f ü r Recht erkannt :

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 28.08.2002 2 Ca 1104/02 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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