Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 (5) Sa 705/02

Tenor

hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 15.05.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Limberg

sowie die ehrenamtlichen Richter Seebauer und Tönnis

f ü r Recht erkannt :

Die Berufung des beklagten L6xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 19.03.2002 - 1 Ca 3061/01 - wird auf Kosten des beklagten L6xxxx zurückgewiesen, wobei der Tenor klarstellend wie folgt gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 16.11.2001 hinaus als Vollzeitarbeitsverhältnis fortbesteht.

Die Revision wird zugelassen.


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