Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 518/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 18. Juni 2009 (4 Ca 919/09) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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