Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 78/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 03.12.2010 – 2 Ca 1390/10 - wird zurückgewiesen.

Der Tenor des Urteils wird zu Ziffer 1 wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, unter Beibehaltung des bisherigen sozialen Besitzstandes den Kläger zu den alten arbeitsvertraglichen Bedingungen - unter Berücksichtigung der am 01.04.2011 bei der Beklagten erfolgten Umstellung auf ERA - wieder einzustellen und ihm ein Angebot hierfür zu unterbreiten.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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