Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 77/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 9. Januar 2013 (2 Ca 2040/12) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung abgeändert.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin keinen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1234567891011121314151617181920212223242526

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen