Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 397/13

Tenor

Die außerordentliche Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 04.06.2013  - 1 Ca 898/13 – wird auf Kosten des Beschwerdeführers  als unzulässig verworfen.


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