Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 662/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den  Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.07.2014    - 4 Ca 358/14 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 3375,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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