Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 228/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 8. Januar 2015 (3 Ca 1217/13) aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss vom 16. August 2013 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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