Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 334/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.02.2016 - 2 Ca 794/15 -  teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.03.2015 Vergütung nach der Entgeltgruppe S 6 Stufe 4 TVöD-VKA zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils insoweit abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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