Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 275/17

Tenor

Auf die am 07.03.2017 eingegangene sofortige Beschwerde der Klägerin vom 03.03.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Bewilligungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 07.02.2017 – 3 Ca 2071/16 - wird der Beschluss teilweise abgeändert.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss vom 07.02.2017 erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin monatliche Raten von 24,00 € aus ihrem Einkommen zu leisten hat.

Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.


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