Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Ta 449/19

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 10.10.2019 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.04.2019 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16.09.2019 - 2 Ca 372/19 - wird der Beschluss abgeändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe im Umfang der Bewilligung durch den Beschluss des Arbeitsgerichtes Bielefeld vom 29.04.2019 mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger keine Raten aus seinem monatlichen Einkommen zu zahlen hat.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen