Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 9/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 9. Juni 2020 (2 Ca 927/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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