Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 178/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20. Januar 2021 (5 Ca 338/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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