Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 903/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2002 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

- 4 Ca 1190/02 G - abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die Kündigung der Beklagten vom 18.03.2002 nicht beendet worden ist.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Die Revision wird zugelassen.


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