Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 402/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 23.10.2006 – 8 Ca 2863/06 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 319,83 € netto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 13.05.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/5 und die Beklagte 1/5.

3. Die Revision wird zugelassen.


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