Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 10/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 5. Dezember 2007 - 2 BV 64/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beteiligte zu 3) wird verpflichtet, dem Beteiligten zu 1) 113,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Juni 2007 zu erstatten.

2. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 3) und der weitergehende Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) werden zurückgewiesen.

3. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 3) zugelassen. Für die Beteiligten zu 1) und 2) wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


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