Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 1540/07

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2007 – 5 Ca 4440/07 – teilweise abgeändert soweit der Klageantrag zu 6) abgewiesen wurde:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Arbeitsvergütung für die Monate März bis einschließlich November 2007 insgesamt 22.441,23 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus je 2.493,57 € seit dem 16.03., 16.04., 16.05., 16.06., 16.07., 16.08., 16.09., 16.10. sowie 16.11.2007 abzüglich des für den Zeitraum 01.03. bis 30.11.2007 bewilligten Arbeitslosengeldes von 8.388,90 € netto zu zahlen.

2. Die Berufung der Klägerin gegen die teilweise Abweisung des Klageantrags zu 3) wird zurückgewiesen.

3. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5 % und die Beklagte 95 %.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.


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